Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Veranstaltungen

von Dirk Zimmer, Zimmer`s Theater, Südallee 64, 56068 Koblenz

– nachfolgend Veranstalter (VA) genannt –

  1. Die Eintrittskarten sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen. Bei Verlust des Tickets ist kein Ersatz möglich.
  2. Zutritt zu Veranstaltungen haben Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
  3. Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Veranstaltungsabsagen oder Änderungen des Veranstaltungstages möglich.
    In diesen Fällen hat der Kunde die Originaleintrittskarte spätestens innerhalb von einem Monat nach dem ursprünglichen Termin an den Veranstalter oder die VVK-Stelle bei der die Karte erworben wurde zurückzusenden.
    (Bei im Internet erworbenen und ausgedruckten Karten ist der Veranstalter zuständig.)
  4. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Bild- und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Koffern und ähnlichen gefährlichen und/oder sperrigen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  6. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  7. Der Theaterbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Theaterbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
    Der Theaterbesucher ist damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben zu seiner Person zu Informationszwecken weiterverwendet werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist selbstverständlich ausgeschlossen.
  8. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  9. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  10. Sollte die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt werden, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets. In so einem Fall entfallen etwaige Sitzplatzansprüche.
  11. Bei Freiluftveranstaltungen erfolgt eine wetterbedingte Absage der Veranstaltung grundsätzlich nicht vor dem ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall den Beginn einer Aufführung zu verschieben oder die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung der Mitwirkenden bzw. der Zuschauer besteht oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird.
    Wird eine Aufführung insbesondere wegen höherer Gewalt, schlechter Witterung, Ausfall von Darstellern oder aus technischen Gründen durch den Veranstalter abgesagt, oder wird die Aufführung innerhalb der ersten 45 Minuten abgebrochen, besteht Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises ohne Kartengebühr oder – soweit möglich – Umtausch der Karten für eine andere Aufführung oder hierfür besonders festgesetzte Ersatzaufführung. Muss eine Aufführung nach 45 Minuten oder später nach Vorstellungsbeginn abgebrochen werden, so ist ein Erstattungs- oder Umtauschanspruch, wie bei Freilichtspielen üblich, ausgeschlossen.
  12. Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung werden keine Reisekosten erstattet.
  13. Der gewerbliche Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.
  14. Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist und er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Nicht zu vertreten hat der Veranstalter den Ausfall von Veranstaltungen infolge von höherer Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Tod des Künstlers, Unwettern oder sonstigen Naturereignissen.
  15. Der Gerichtsstand ist Koblenz

 

Die aktuellen AGB sind gültig ab dem 01.04.2024.
Änderungen und Nebenabsprachen, welche die AGB betreffen, bedürfen der Schriftform.